Onlinescheidung


Online Scheidung



Um Ihre Entscheidung zur Scheidung möglichst zeitnah zu realisieren versuchen wir als Kanzleiteam, Sie soweit als möglich sowohl praktisch als auch zeitlich zu entlasten.


Eine reine "Online- Scheidung" inkl. Online Scheidungstermin gelingt meist nur, wenn für die Ehegatten und Anwälte eine weite Anreise zum Termin ansteht und das örtlich zuständige Familiengericht über die notwendige technische Ausstattung (Bild- und Tonübertragung) verfügt.


In diesem Fall würden wir dann beantragen, Sie vom persönlichen Erscheinen zu entbinden und Ihre Online Teilnahme am Termin zu ermöglichen. Dies funktioniert mittlerweile in vielen Fällen. Leider verfügen noch nicht alle Gerichte über eine derartige Ausstattung, so dass es bei der verpflichtenden persönlichen Anhörung (§ 128 FamFG) grundsätzlich verbleibt.


In einigen Fällen kann aber auch bei weiter Anreise zum Gerichtsort eine Anhörung bei dem nächsgelegenen Familiengericht (dem sogenannten ersuchten Richter) durchgeführt werden. Dort würden Sie dann allein nur kurz zur Trennung und zur aktuellen Scheidungsabsicht befragt werden. Den davon separierten eigentlichen Scheidungstermin selbst (bei guter anwaltlicher Vorbereitung meist nur ca. 10 Min. Dauer)  könnte ich dann ohne Sie persönlich, bei weiter Entfernung auch durch einen meiner Kooperationspartner vor Ort, durchführen bzw. durchführen lassen. Der oder die Kollege/- in würden dann meine Vorbereitungen nur mündlich kurz bestätigen (hierbei entstehen keinerlei Mehrkosten für Sie).


In jeden Fall müssten Sie maximal nur 1 mal persönlich (bei Gericht) erscheinen, wenn Sie nicht in weiter Entfernung vom örtlich zuständigen Gericht wohnhaft sind. Bei wohnortnahen Gerichten ist die persönliche Teilnahme meistens unumgänglich. Die sonst notwendigen Anwaltsbesuche sparen Sie sich zumindest und können mir die notwendigen Daten zu einem beliebigen Zeitpunkt übermitteln. 


Bei Interesse füllen Sie doch bitte einfach unverbindlich den nachstehenden Fragebogen aus und Übersenden uns (per Upload oder Email) Kopien/ Ablichtungen Ihrer Eheurkunde und der Geburtsurkunden etwaiger vorhandener Kinder. 


Ich übersende Ihnen dann eine Kostenzusammenfassung, die Ermittlung des örtlich zuständigen Gerichts und eine Blankovollmacht, die Sie dann bitte, soweit Sie mich verbindlich beauftragen möchten, unterschrieben an mich zurücksenden. Sodann erhalten Sie von mir den Scheidungsantrag im Entwurf mit der Bitte um Prüfung der Daten und Freigabe.


Soweit weitergehender Klärungsbedarf (Unterhalt, Umgangsrecht, Miteigentum an Immobilien etc.) besteht tragen Sie dies im Formular an der entsprechenden Stelle ein und rufe sie hierzu zurück.


Als Ihr Anwalt (Scheidung Essen)/ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Essen, Bottrop und auch bundesweit stehe ich Ihnen bei Ihrer Scheidung mit meiner Erfahrung und Kompetenz zur Seite.

Online und schnell

Verbringen Sie Ihre Zeit sinnvoll

Sparen Sie Zeit

Online zur Streitvermeidung

Ihre Daten für den Scheidungsantrag


Im Scheidungsantrag müssen kurz Angaben zu sonstigen Ehescheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht bzgl. der Kinder, Hausrat etc) erfolgen. Falls Sie sich intern bereits geeinigt haben, tragen Sie nachfolgend einfach kurz ein, "Wir sind uns einig" oder Tragen kurz ein, zu welchen Themen Sie gesonderten Beratungsbedarf haben. 

Gemeinsame Kinder


hier Bitte Vor- und Nachnamen, Geburtstag, bei Mutter oder Vater (wohnhaft)

Rechtsanwalt Wachtel Willkommen

Share by:

Scheidungsanwalt Essen, Scheidung Essen Bottrop und Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen Bottrop, Rechtsanwalt Christian Wachtel

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen

Fachanwalt Familienrecht Essen Christian Wachtel

Rechtsanwalt Scheidung Essen

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Essen